Bruchsal:Kampagne um Klar- Generalangriff auf den Zusammenhalt der Ex-RAF?

Auf den ersten Blick wirkt es fürsorglich, wenn nun Details über Klars Tat oder Nicht-Tat ans Licht gebracht werden, die seine Begnadigung befördern sollen.

Nach den letzten Aussagen soll er, als Karlsruher ortskundig, damals zwar den Fluchtwagen gesteuert nicht aber geschossen haben Das Gericht hatte im Urteil von 1982 offengelassen, welchen Anteil Sonnenberg, Klar und Knut Folkerts gehabt hätten. Inzwischen wird mitgeteilt, dass Verena Becker dem Verfassungsschutz schon zu Beginn der achtziger Jahre mitgeteilt habe, Wisniewski sei der Todesschütze gewesen. Knut Folkerts könne nicht einmal am Tatort gewesen sein, weil er sie, Becker, an der holländischen Grenze abgeholt und dann die Weiterfahrt nach
Amsterdam angetreten habe. Diese Aussage wurde von Jürgen Boock bestätigt und dem Sohn Buback auf dem Umweg über die Bundesanwaltschaft übermittelt.-

Streng juristisch betrachtet ändert sich durch die Mitteilung allenfalls etwas für Knut Folkerts und Wisniewski. Der erste könnte Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen, der andere muss ein neues befürchten. Da Klar vor allem als führendes Mitglied einer “terroristischen Vereinigung” verurteilt wurde und ihm deshalb die Taten aller zugerechnet wurden, bleibt er nach wie vor verurteilt. Recht hat allerdings der Sohn Buback, dass er den Unterschied in den Urteilen gegen Mohnhaupt und gegen Klar nicht mehr versteht. Dieser war allerdings vorher so willkürlich wie heute. Für die Frage Begnadigung ja oder nein kann die neue Tatsachenbehauptung ohnedies keine Rolle spielen, da eine Begnadigung nicht an Tatvorgaben gebunden ist.

Peinlich sollten die Enthüllungen, falls sie stimmen, den Gerichten sein und allen, die deren Entscheidungen nachbeteten. Noch vor Tagen wurde in gewissen Kommentaren gedröhnt, es gebe zwei rechtsgültige Urteile- und damit -Schluss der Debatte. Dreyfus war im neunzehnten Jahrhundert auch so rechtsgültig verurteilt, wie es nur ging, -und doch erwies sich alles am Ende als Justizskandal.


Die Meldung über Folkerts, Wisniewski und Klar kann nicht ohne Zutun des Dienstes zustande gekommen sein, der über das geheime Wissen verfügte. (Quelle: Stattweb.de) Lesen Sie weiter...
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